Verneinung einer Schwerbehinderung (AGG)

Pia, Thursday, 07.06.2007, 10:37 (vor 6171 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» aufgrund der Fußnote folgende Anmerkung von mir. Da es sich bei diesem
» Forum um ein ernsthaftes Forum mit dem Ziel der Unterstützung von
» Betroffenen handelt, gibt es keinen Sinnhaften Grund auf diese
» Fragestellung weiter einzugehen.

Hallo Bernhard,

Deine Reaktion verstehe ich nicht. Vielleicht ist mir aber etwas entgangen. Bei der Fussnote sollte man bedenken, dass es Menschen gibt die Probleme mit der Rechtschreibung haben und versuchen damit humorvoll umzugehen.


Auf jeden Fall ist die Fragestellung interessant.

Ich finde, dass es auf die beschriebene Art nicht zulässig ist und möglicherweise ein Verstoss gegen das AGG vorliegt, allerdings bin ich keine Juristin.

Pia


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