Verneinung einer Schwerbehinderung (AGG)
Hallo,
Frage nach der Schwerbehinderung ist bei Einstellung unzulässig
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied, dass der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht anfechten konnte. Die Frage nach der Schwerbehinderung sei unzulässig gewesen und durfte deshalb falsch beantwortet werden. Außerdem habe der Arbeitnehmer durch seine vorherigen Beschäftigungen bereits bewiesen, dass die Schwerbehinderung seine Arbeit nicht beeinträchtigt habe. LAG Hamm, Urteil vom 19.10.2006, Az.: 15 Sa 740/06
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