Bürostuhl (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 20.06.2007, 15:36 (vor 6161 Tagen) @ Diana Stock

Hallo,

sofern der besondere Bürostuhl aus Gründen der Behinderung benötigt wird kann sowohl der AG einen Antrag auf Mittel für die Beschaffung beim IA stellen aber auch der Behinderte selbst. Ist der Behinderte Rentenversichert und ohne die Beschaffung die Arbeitsunfähigkeit droht, ist i.d.R. die Deutsche Rentenversicherung Bund in der Leistungspflicht. Diese fördert aber nur die Versicherten. Also kann dort nur der Versicherte einen Antrag stellen. Sofern dem Antrag stattgegeben wird, kann er aber seine Leistungsansprüche dann an den AG abtreten.

Hier können auch in allen Fällen die SchwbV sowohl den AG wie auch den Behinderten in der Antragstellung unterstützen ggf. sogar die Anträge für sie stellen. Aber Achtung bei der DRV-Bund geht dieses nur sofern der Versicherte den Antragsteller entsprechend bevollmächtigt. Diese Vollmacht muss dann an die DRV-Bund übersandt werden.

Die DRV-Bund fördert sofern sie Leistungspflichtig ist den Versicherten stets zu 100% beim IA gibt es i.d.R. ca. 70-80%, hängt von verschiedenen Kriterien ab.

PS: Nicht in jedem Bundesland werden durch dass IA Bürostühle bemittelt. Hierzu gibt es "Kannregelung" (leider). Gerade dieses für teile bei bundesweiten AG zu Unverständlichkeiten, kenne dieses so auch aus jahrelangen Erfahrungen.
Bei der DRV-Bund wiederum benötigt man Zeit und Geduld, aus diese Erfahrungen konnte ich mehrfach machen.

Es lohnt sich in allen Fällen immer einen sehr guten Kontakt zu den jeweiligen Ämtern und deren SB.


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