Bürostuhl (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 05.05.2008, 15:52 (vor 5841 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

entsprechende Anträge auf Leistungen gem. § 19, §24, §25 (SchwbAV) Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung gibt es beim IA.

Man kann einen Mittelantrag formlos beim IA stellen, dann sendet das IA den formellen Antrag.

PS: Du kannst als SchwbV auch mit dem AG vereinbaren (schiftl.), dass Du in seinem Namen diese Anträge stellen darfst, dieses muss dann nur auch dem IA mitgeteilt werden. Den AG hier unterstützen, also sein Fachwissen und seine Kontakte nutzen, kann die positive/ vertrauensvolle Zusammenarbeit der SchwbV und AG stärken. Es bedingt dann aber auch sich die notwenigen Kenntnisse hierfür zu vermittel, z.B. durch Kontakte/ Gespräche mit dem zuständigen SB des IA. Am besten hierfür einal einen persönlichen Termin vereinbaren, denn wenn man sich kennt, lässt es sich besser verhandeln.

Gleiches gilt dafür, dass man den AG berät und unterstützt bei dem Thema "wo sind "Mehrfachanrechnungen" welche sich ja positiv auf die zu zahlenden Fehlbelegungsangaben auswirkt. Dieses sollte aber bedingen, dass der AG sich positiv bei der Einstellung Schwerbehinderter verhält. Nur dann sollte man als SchwbV in hier unterstützen.


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