Bürostuhl (Hilfsmittel)

SBV60, Monday, 05.05.2008, 16:27 (vor 5841 Tagen) @ Diana Stock

Hallo Diana,
wenn die Voraussetzungen gegeben sind, den Antrag beim RV-Träger zu stellen, sollte man folgendes beachten: Wenn der Arzt "nur" einen "ergonomischen" Bürostuhl verordnet, wird die DRV nichts zahlen, weil für ergonimische Stühle der AG zuständig ist/sein soll. Also stets darauf achten, dass ein orthopädischer Stuhl verordnet wird.
Man bekommt dann in aller Regel ca. 3 Monate später eine Bewilligung über ein paar hundert Euro (ca. 500) und damit kann man sich bei einem Bürostuhl-Händler einen Stuhl aussuchen. Die rechnen meist mit der DRV ab und geben einem auch mal einen teureren, als sie abrechnen. Der Stuhl ist dann Eigentum des Schwerbehinderten. Das geht allerdings nur, wenn die rentenversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn nicht, kann man einen Antrag beim IA stellen - dann gehört der Stuhl dem ArbGeb. Ich bin der Meinung, manchmal ist die AfA zuständig (falls sich nichts geändert hat)

Viele Grüße


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