Konzern-SchwbhV (Wahlen)
» Unsere Holding hat etwa 10 Tochterunternehmen,
» - wovon 7 einen eigenständigen Betriebsrat haben
» - 5 davon haben max. 4 Schwerbehinderte und keine Vertretung
» - 1 davon hat 20 Schwerbehinderte und keine SchwbhV, weil der BR angeblich
» wegen schlechter Erfahrung keine Wahl der SchwbhV unterstützt hat
Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:
drei Wahlberechtigte
der Betriebs- oder Personalrat
das zuständige Integrationsamt
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand/Wahlleiter gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst/durchführt.
Du siehst; es kommt nicht auf das "Wollen" des BR an.
Auch du kannst (in diesem Sonderfall) die Wahlen einleiten.
Kommentar von Neumann - Pahlen - Majerski - Pahlen zum SGB IX (11 Auflage); hier § 97 Rn 12 (Seite 426)
"Sofern in dem von der Gesamtschwerbehindertenvertretung danach zu betreuenden Einzelbetrieb (Dienststelle) die Voraussetzungen für die Wahl einer eigenen Schwerbehindertenvertretung gegeben sind, etwa weil die Zahl der sb bzw. gleichgestellten bM auf 5 ansteigt, leitet die Gesamtschwerbehindertenvertretung diese Wahl ein; sie nimmt also auch insoweit die Rechte der Schwerbehindertenvertretung wahr und kann auch einen Wahlvorstand bestellen."
» - 1 hat ca. 120 Schwbh, dort bin ich die gewählte Vertrauensfrau mit 2 Stv.
Gratulation :flower:
» Ich habe im SGB gelesen, Kommentare dazu, bin zu dem Schluss gekommen,
» dass ich automatisch die GSchwbhV und folglich als Einzige die KSchwbhV
» bin, und habe dann nach bestem Wissen und Gewissen dem Arbeitgeber und
» dem KBR mitgeteilt, dass ich die Aufgaben der
» Konzern-Schwerbehindertenvertretung wahrnehme, meine 1. Stellvertrung auch
» dort die Vertretung ist.
Richtig!
» Der AG zeigt sich nun stark befremdet, will recherchieren, ob noch weitere
» SchbhV vorhanden sind, fragt nach, ob mit den anderen Betriebsräten
» überhaupt ein Konsens darüber besteht und erkennt *diese Konzern-SchwbhV*
» nicht an.
Ein Konsens mit dem BR ist nicht notwendig, weil die KSchwbV/GSchwbV eigenständige Institutionen sind.
» Kurz und knapp: was habe ich falsch gemacht>
Nichts.
Der Knittel-Kommentar meint dazu:
Gewählt wird die Konzernschwerbehindertenvertretung von den Vertrauenspersonen der einzelnen Gesamtschwerbehindertenvertretungen.
Eine Besonderheit gilt für Konzernunternehmen, die aus nur einem Betrieb bestehen: Eine dort gebildete Schwerbehindertenvertretung hat die Rechte und Pflichten einer Gesamtschwerbehindertenvertretung (Abs. 2 Satz 2).
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter