Volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 22.08.2007, 15:00 (vor 6102 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

Also nach dem was isch weiß, darf der AN natürlich beim alten AG einen neuen 350€ Job annehmen.

Ob das geschickt ist, ist eine andere Frage.
Alte Kollegen, alter Neid, alte Vorurteile, alte Vorlieben und Seilschaften.

Da werden schnell Leute fragen, wie sie auch in Rente gehen können und dazu verdienen. Eventuell mehr Geld für weniger Arbeit.

>>Und ausserdem beweißt solch ein FAll ja dann, dass man es schon immer wußte, dass diese Person ja nur zu faul war wirklich zu arbeiten usw.<<;-)

Wenn der AG mit macht, kann der AN jederzeit im alten Btrieb weiter einen 350-Job abliefern. Spricht meines Wissens nichts aus dem Gesetz dagegen.

Eine gesetzliche Pflicht gibt es wohl nicht, auch nicht bei den Teilzeitrenten!!

Kluges Händchen und viel Weisheit wünscht

Ede vB


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