Volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 08:44 (vor 6100 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

ich habe es immer so gehalten bzw. den Fragesteller folgenden Rat gegeben:

Bei Rentenfragen wendet euch doch bitte an die Rentenberater der Rentenversicherer. Denn dort gibt es die hierfür ausgebildeten Fachleute.

Es geht schließlich um euere Zukunft, euer zukünftiges Einkommen.

Hier eine ggf. eine falsche Antwort zu geben, sei es auch noch so gut gemeint, kann erhebliche Folgen für die Leistungsempfänger haben.

Ggf. können sich hier Hilfesuchende auch an den VdK wenden, der berät hier seine Mitglieder auch entsprechend.

Es geht hier ja dann möglicher weise auch noch um Fragen wie: Was wird alles als Zuverdienest/ anzurechnendes Einkommen gezählt> Darf es einmalig überschritten werden usw.

Dieses alles sind auch keine Themen des SGB IX und auch nicht des BPersVG/BetrVG. Es kann, bzw. es geht hier dann letztlich auch um Haftungsfragen gehen, falls sich ein Schaden für den Betroffenen ergibt.

Was wir asl SchwbV hier noch leisten können, ist zum einen den Kontakt zu den Fachleuten herzustellen und ggf. die Koll. zu/bei Gesprächen mit den Fachleuten zu begleiten. So habe ich es auch immer gehalten. Die Koll. haben dieses Handeln so verstanden und akzeptiert, denn es ging um ihre Zukunft.


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