Volle Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Ede vom Bayerwald, Friday, 24.08.2007, 07:12 (vor 6100 Tagen) @ Wolfgang H.

» Hallo Ede,
»
» Du verwechselst da was. Altersteilzeit hat nichts mit vorgezogener
» Altersrente zu tun. Das sind 2 Paar Stiefel. ;-)

Ist schon richtig, das das zwei Namen sind,
aber die Zuverdienstmöglichkeiten sind recht einheitlich gestaltet (oder waren es zumindest bis vor kurzem noch!).
Wir hatten da mal einen, der die SBV'en Bayerns aufgeklärt hat und der hat nun mal (allerdings schon 2 oder 3 Jahre her- und das IST lang bei der Rentenregelung heut zu tage) erklärt, dass die Zuverdienstgrenzen im Grunde erst fallen, wenn man seine Regelaltersgrenze erreicht hat.
Vorher sei man ab einer Grenze und das war seiner Aussage nach meist die 320€/400€-Job Grenze, bei Mehrverdienst immer Verpflichtet in die Rentenversicherung ein zu zahlen (Sog. Solidaritätsgründe). Und das würde regelmässig dann eine Kürzung der Rente mit sich bringen.

Und weil das kaum einer wüßte, würde er uns besonders darauf hinweisen, damit wir unseren Kollegen das sagen könnten, um sie vor diesen Fallen zu schützen.

Mal abgesehen davon was der uns da erzählt hat (Vertreter DRV oder Vorgängerorganisation).

Was schadet es, wenn man eine Frage mehr stellt> Dumme Fragen gibt es nicht, nur die falschen oder zu wenige Fragen, weil man meint alle gestellt zu haben.

Wichtig ist, dass dieser Übergang ins dritte Leben (Nach Rentenbeginn) ohne Probleme über die Bühne geht.

Ede vB


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