Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen? (BEM)

SBV1, Friday, 24.08.2007, 18:23 (vor 6118 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich bin schwerbehindert, Ordentliches Mitglied im BR sowie Schwerbehindertenvertreterin.

Aufgrund langer Krankheit habe ich mit meinem Arbeitgeber eine Vereinbarung getroffen, wie ich in Kürze wieder meine Arbeit aufnehmen kann.

Als erstes möchte ich sagen, dass der AG einer stufenweise Wiedereingliederung aus einer Reha heraus nicht zugestimmt hat.

Da ich noch meinen ganzen Urlaub habe, habe ich mir überlegt, wie ich diesen noch nehmen möchte.

U.a. möchte ich in einem der kommenden Monate verkürzt arbeiten, d.h. in einer 3-Tage-Woche. (3Tage arbeiten, 2 Tage Urlaub)Dies habe ich so entschieden, um die "versäumte" stufenweise Wiedereingliederung doch noch zu machen.

Jetzt habe ich dem AG 2 Tage vorgeschlagen, an denen ich dann Urlaub jede Woche hab und den Rest halt arbeite.

Der AG lehnt aber genau diese 2 Tage ab und schlägt 2 andere vor.

Der eine Tag ist der Tag, an dem immer BR-Sitzung ist, der zweite ist freitags.

Kann der AG genau diesen Tag der BR-Sitzungen als Urlaubstag einteilen. Wie sieht es mit dem Recht auf Teilnahme an den BR-Sitzungen aus>>>>>
Er argumentiert: Deshalb dienstags Urlaub, weil ich ja ansonten durch die BR-Sitzung dann nur 2 Tage im Betrieb wäre und nicht 3.

Wie sind die Stunden für eine 3-Tage-Woche zu berechnen>
Normal arbeite ich 38,5 Std. (mo - do = 8 Std. und fr. = 6,5 Std.) das ganze jeweils zuzügl. Pause.

Wird der Freitag dann mit 6,5 Std. berechnet> Und müsste ich dafür an einem anderen Tag in der Woche verkürzt arbeiten>

Welche Gegenargumente gibt es für mich, dass der Dienstag nicht als Urlaubstag besetzt wird>>>>

Für Eure Hilfe jetzt schon vielen Dank!!!!!!!!!!:-)

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Liebe Grüße
SBV1


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