Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen? (BEM)

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 18:42 (vor 7000 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirsten,

erst einmal wünsch ich Di rgute Besserung. Dann muss ich aber einmal die Frage stellen, hast Du als VPSchwb und BR schon Schulungen besucht, dann solltest Du eigentlich dir die Antwort selbst geben können.

Es gibt im SGB IX den § 81. Schaue auch einmal hier: http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html

Nutze bitte auch einmal die Suchfunktion und gebe als Suchbegriff die Begriffe
"Hamburger Model" und "stufenweise Wiedereingliederung" ein. Hier bekomst Du dann viele Infos zu dem Thema, wir hatten es schon öffters.

Bitte aber unbedingt auch Schulungen besuchen. Denn wenn ein Schwerbhinderter auf dich als VPSchwb oder ein sonstiger AN auf dich als als BR mit dieser Themnstellung zu käme, solltest Du Antworten geben können. Also bitte ggf. Schulungen besuchen.

PS: Bitte dieses nicht falsch verstehen, es sind nur gut gemeinte Hinweise.:-) :-)

Das wichtige hier noch einmal in Kürze:

Die Zustimmung von Arbeitgeber und Krankenkasse ist vor Beginn der Maßnahme (Hamburger Modell/stufenweise Wiedereingliederung) erforderlich. Bei schwerbehinderten Menschen ist dies nach der neuesten Rechtssprechung (BAG 13.06.2006, 9 AZR 229/05) nun nicht mehr notwendig.


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