Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen? (BEM)

hackenberger, Friday, 24.08.2007, 22:09 (vor 6112 Tagen) @ SBV1

Hallo Kirstin,

Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf eine Beschäftigung welche ihre Behinderung bzw. die sich hier ergebenen Anforderungen berücksichtigen. Es ist hier der § 81 (4) SGB IX. Hierzu gehört auch ggf. einen Anspruch auf Teilzeit oder aber auch auf Wiedereingliederung.

Schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5214#p5218
und hier: http://www.schwbv.de/hamburger_modell.html sowie auch das Urteil: http://www.schwbv.de/urteile/66.html

Du willst nach langer Krankheit wieder arbeiten und die REHA also die ärztl. Seite sieht eine stufenweise Wiedereingliederung aus mediz. Sicht als notwendig an um eine dauerhafte Beschäftigung wieder sicher zustellen.

Vielen Arbeitgebern und auch anderen Stellen ist diese Rechtsprechung des BAG nicht bekannt bzw. sie berufen sich auf veraltete Rechtskommentare.

Verweise deinen AG auf die entsprechende Rechtslage. Bitte auch nicht davon abbringen lassen, es handelt sich um eine Wiedereingliederung. Der Antrag auf die Wiedereingliederung wurde ja auch zu Recht aus der Reha heraus gestellt.

Bitte auch den BR unter Verweis auf die Rechtslage um Unterstützung. Mich wundert es auch, dass der BR hier nicht gegen die Absichten des AG argumentiert hat, denn das Ansinnen des AG könnte ja auch schon unter dem Aspekt der BR-Mandatsbehinderung gesehen werden.

Sollte der AG gar nicht einlenken, musst Du ggf. die rechtliche Unterstützung z.B. über die Gewerkschaft holen.

Die von Dir beabsichtigte Weise der Inanspruchnahme des Urlaubes ist mit dem Bundesurlaubsgesetz so nicht ganz vereinbar, schaue einmal § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz.

Also, nutze deinen Urlaubsanspruch dafür, wofür er vorgesehen ist, nämlich zur Erholung. Gerade wenn man gesundheitlich nicht so ganz fit ist, ist es um so wichtiger den Urlaub zum Regenerieren zu nutzen und nicht um uneinsichtige AG zu befrieden.

Die Frage wegen der Schulungen, kommt einfach daher, dass wir des öfftern feststellen, dass Mandatsträger sowohl VPSchwb wie aber auch BR Fragestellungen haben, die den Gedanken aufkommen lassen, dass sie die notwenigen Schulungen nicht besuchen. Dieses erschreckt mich und auch andere Koll. teils. Für Mandatsträger besteht aber die Pflicht sich das notwenige Wissen anzueignen. Dieses u.a. anderem auch durch den Besuch von notwenigen Schulungen und ggf. durch das "studieren" von Kommentaren. Auch diese Thematik haben wir hier schon behandelt. Denn ohne die notwenige Quallifikation, gehen Koll. Rechte verloren, was nicht sien darf. Du erfährst ja im Augenblick sslbst, dass AG versuchen MA Recht vorzuenthalten.

Da Du so lange krank warst, konntest Du die Veränderung der Rechtsprechung leider wirklich nicht verfolgen. Du hattest daher leider auch nicht die Möglichkeit die Schulungen zu belegen. Bitte versuche aber diese so bald als möglich zu belegen. Du erkennst ja, es ist wichtig.

Also, bitte meine heutige erste vielleicht etwas sehr klare Aussage nicht falsch verstehen, ich helfe bzw. wir alle hier helfen ja sehr gerne.


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