Wie ist die Arbeitszeit zu berechnen? (BEM)

SBV1, Friday, 24.08.2007, 21:19 (vor 6117 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

irgendwie verstehe ich Deine Antwort nicht ganz.
Ich habe meine letzten Schulungen 2002 + 2003 gemacht, bevor ich 2004+2005 krank wurde. Und erneut seit Dez. 06 krank bin.
Ich wurde im Herbst 2006 wieder gewählt.

Der AG hat nun mal die Wiedereingliederung abgelehnt und die DRV meinte, das darf er auch, ohne das zu begründen!!!!! Mein Antrag auf Hbg. Model wurde seitens der Rehaklinik gestellt und da ich zu diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf Krankengeld hatte, wäre die Maßnahme über die DRV (BfA) gelaufen. Ich hätte also während der Wiedereingliederung weiter Übergangsgeld bezogen.

Der BR hat sich diesbezügl. auch nicht weiter gekümmert - leider.

Auch das Einschalten des Integrationsamtes hat keine Lösung gebracht. Jetzt frage ich mich, warum wusste die BfA von dieser neuen Rechtsprechung nichts> Denn sie sagte mir klipp und klar.. wenn der AG nicht will, können sie die Wiedereingliederung nicht befürworten.

Es handelt sich ja bei mir nicht um die eigentliche Wiedereingliederung, sondern um meine Rückkehr auf den Arbeitsplatz. Um es für mich leichter zu machen, habe ich um eine 3-Tage-Woche für den Anfang gebeten, welche ich mit meinem Urlaub teilweise bestreite.

Meine Fragen waren aber andere...
Könnte ich diese mit Bestimmtheit selber beantworten, hätte ich hier nicht gepostet.

--
Liebe Grüße
SBV1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion