Urlaubsgewährung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Wednesday, 29.08.2007, 23:55 (vor 6992 Tagen) @ merlincc8

Den Betriebsrat un Hilfe bitten. Wenn dieses nicht weiterhilft ein Gespräch mit dem Personalmangement suchen. Sollten solche Aussagen wie erwähnt von dem Vorgesetzten gefallen sein, wäre es auf alle Fälle einmal notwendig ein Gespräch mit dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbhinderten zu führen.

Am besten ist es Urlaub in solchen Fällen schriftlich zu beantragen, dann muss der AG in angemessener Zeit antworten, also dem Urlaubswunsch zustimmen oder ihn ablehnen. Bei einer Ablehnung muss er einen vertrebaren betrieblichen Grund hierfür bennen.

Notfalls Urlaubsanträge über bzw. an das Personalbüro senden und Abschrift an den BR.

Im Regelfall gilt "wer zu erst kommt malt zu erst". Hiervon abzuweichen muss schon nachvollziehbare Gründe haben. Zwei Monate Zeit um über einen Urlaubsantrag zu entscheiden, sind eindeutig zu lange. Weiter, ist der Urlaub einmal gewährt, kann der AG diese Zusage/Gewährung im Normalfall nicht mehr widerrufen. Weiter muss er die durch den Widerruf entstehenden Kosten tragen, z.B. Stornigebühren. Daher immer Urlaub schriftl. beantragen.


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