Urlaubsgewährung (Zusatzurlaub)
» Hallo,
»
» war da nicht noch sowas wie.. "die Belange des schwerbehinderten sind bei
» der Urlaubsplanung zu berücksichtigen....">>>>
»
» Oder sind beide Kollegen schwerbehindert>
Es sind beide schwerbehindert nur der Eine muss immer zugunsten des
Anderen zurückziehen und das schon seit Jahren.
Am Ende heisst es immer es wäre zwischen den Beiden keine Einigung
zu erzielen.