Urlaubsgewährung (Zusatzurlaub)

merlincc8 @, Bayern, Thursday, 30.08.2007, 19:34 (vor 6991 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
erst mal Danke für Deine ausführliche Erläuterung.
Der Urlaub wurde schriftlich beantragt, vom Vorgesetzten
jedoch bis jetzt nicht genehmigt.
Aber gibt es nicht im SGB 9 einen § das der Urlaub eines
schwerbehinderten AN vorrang hat>
Ich find den § nur nicht mehr.


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