Einstellung ohne Anfrage bei AfA (Einstellung)

lyle, Tuesday, 04.09.2007, 09:36 (vor 6082 Tagen)

Ist die Aussage des Arbeitgebers richtig dass er bei einer geplanten Einstellung seinen Bewerber über einen Headhunter sucht dann keinen Kontakt mit der AfA (§81 SGBIV) aufnehmen muss>

Eigentlich muß er doch vor Beauftragung des Headhunters nach §81 SGBIV vorgehen, oder nicht>

Unser BR hat der geplanten Einstellung ungeachtet des §81 SGBIV zugestimmt.
Als SBV habe ich den BR auf den Gesetzesbruch und die eventuelle Aussetzung des Beschlusses des BR hingewiesen aber leider ohne Erfolg.


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