Einstellung ohne Anfrage bei AfA (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 04.09.2007, 14:35 (vor 6081 Tagen) @ Lyle

Hallo Lyle,

Du kannst noch folgendes machen. Lege dir ein Memo an in welcher Du den Sachverhalt kurz festhältst. Dem BR und dem AG kannst Du in einem ruhigen Gespräch erklären, dass Du zum einen ihr Handeln bedauerst und dass ihr Handel, vor allem das des AG ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen dass AGG (Nichtbeachtung der Pflichten des AG gem. dem SGB IX) darstellt und dass Du dieses falls Du einmal Stellungnahmen, auch für externe, abfertigen musst dieses auch so im Rahmen deiner Aufgaben darstellen würdest. Den BR auch einmal im Rahmen der Sitzungsteilnahme an seine gesetzlichen Pflichten erinnern. Zu diesen Pflichten gehört auch sich für die Einhaltung der Gesetze, § 80 (1) Satz BetrVG, also auch SGB IX, einzusetzen bzw. darauf hinzuwirken.


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