Einstellung ohne Anfrage bei AfA (Einstellung)

hackenberger, Tuesday, 04.09.2007, 10:01 (vor 6081 Tagen) @ lyle

Hallo,

der § 81 sieht keine Ausnahmen vor. Er gilt somit auch für den Fall, dass der AG Headhunter einschaltet und entbindet den AG nicht von seinen Pflichten gem. § 81 SGB IX.

PS: In solchen Fällen einfach stets den AG nach der Rechtsgrundlage befragen auf welche er sich beruft. Also in diesem Falle: "Auf welche Rechtsgrundlage lieber AG berufst du dich hier für die Freistellung von deinen Pflichten gem. § 18 SGB IX" Weiter immer auch den BA-Schwb des Betriebes mit einbinden und diesen soweit erforderlich auf seine Pflichten gem. § 98 (1) Satz 3 hinweisen.

Schaue auch einmal noch hier:
BAG-Urteil:
und
Diskussionsbeitrag dazu von Gagel/Schian
Klare Linien zur Vermeidung einer Diskriminierung bei Stellenbesetzungen


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