Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung? (BEM)

Cocobea, Wednesday, 12.09.2007, 18:19 (vor 6093 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kann mir in meiner etwas "verfahrenen" Situation helfen:

Im Grunde ist es ganz einfach. Ich hab seit 2000 einen Job, den ich nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit ausgeführt habe (10,5 Std. verteilt auf 3 Tage). 2006 im Mai bin ich an Brustkrebs erkrankt, habe alle Therapien gemacht und möchte jetzt wieder arbeiten, weil ich mich fit und gesund fühle :-)

Vor 2 Wochen hatte ich mit meinem AG ein Gespräch, was ziemlich konfus seinerseits war und wo er mir auch erst eine Kündigung hingelegt hat. Die habe ich nicht unterschrieben. Aufgrund der im Raum stehenden Kündigung hatte ich direkt nach unserm Gespräch mit meinem Arzt geredet, der mich noch mal für 2 Wo. krank geschrieben hat (bis 16.09.).

2 Tage später machte mir mein AG den Vorschlag, ich könne die am "Empfang" arbeiten - diese Stelle ist sowieso neu zu besetzen.

Hätte ich überhaupt kein Problem mit, denn ich möchte eh gern meine Std. aufstocken und wäre dann bei 20 Std. pro Woche (bin eigentlich dort mal Kundenberaterin gewesen, aber nach der Elternzeit habe ich nur noch interne Abwicklung gemacht). Die Stelle am Empfang ist vielseitig und würde mir auch Spaß machen.

Vom 3.9. bis heute (12.9.) habe ich allerdings schon für meinen AG gearbeitet, weil ich dachte, wir regeln das unkompliziert. Intern hatte er auch meine Kollegen informiert - alles eigentlich sehr unproblematisch.

Nur zögert er eine vertragliche Regelung immer wieder hinaus und ich arbeite seit fast 2 Wochen im "luftleeren Raum".
Mein Vorschlag war, dass er meinen bestehenden Arbeitsvertrag einfach um die neuen Punkte ergänzt: neue Arbeitszeit, neuer Aufgabenbereich und angepasstes Gehalt. Kein Hamburger Modell, keine Wiedereingliederung. Wozu auch> Ich will mehr arbeiten, er braucht ohnehin jemanden am Empfang.

Aber nun hat er heute auf meinen Vorschlag wie folgt reagiert:
Er hat sich scheinbar schlau gemacht bei der Agentur für Arbeit und bei seinem Anwalt. Und er sagt, dass wir das Integrationsamt mit an den Tisch holen müssen. Dann würden wir per Wiedereingliederung meine bisherigen 3 Tage (10,5 Std.) so weiterlaufen lassen - mit meinem neuen Aufgabenbereich am Empfang. Das nennt er das "Formale". Meine restlichen Stunden - denn ich will ja 20 Std. auf Montag bis Donnerstag verteilt - müssten wir dann separat regeln. Ich könnte z.B. eine Rechnung schreiben (wenn ich mich selbständig mache; sein Anwalt meint, evtl. könne ich auch eine Rechnung inkl. MwSt. schreiben, damit ich keine Umsatzsteuer abführen muss...irgendwas von "evtl. auch 400 € Basis" hat er noch gefaselt).
Ach ja, als Begründung, wieso überhaupt mit Integrationsamt, sagte er, dass er andernfalls durch meinen Schwerbehindertenstatus (60%) keine Möglichkeit hätte, die Stelle anders zu besetzen, wenn es aus irgendeinem Grund (Krankheit, Inkompetenz o.a.) nicht klappen würde.

Meine Frage: will er mich nur ver......> Oder ist da irgendwas dran>
Muss ich nicht einer Wiedereingliederung auch zustimmen>
Ich finde es äußerst kompliziert und nicht nachvollziehbar, was er mir da vorschlägt.

Was soll ich tun> Mit dem Freitag läuft meine Krankmeldung ab und ich möchte ungern weiter arbeitsunfähig sein. Zumal auch meine Kranknekasse irgendwann den Hahn zudreht. Ich hatte einfach nur vor, wieder zu arbeiten und war ganz erfreut, dass sogar 20 Std. möglich schienen - und jetzt so was.

Wer kann mir verständliche Infos geben>

Vielen Dank!!

B.


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