Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung? (BEM)

Cocobea, Sunday, 23.09.2007, 23:37 (vor 6082 Tagen) @ Cocobea

Hallo,

auch nach 3 Wochen keine Lösung in Sicht und ich weiß nicht, wie ich reagieren soll:
trotz des gemeinsamen Gesprächs mit dem Intergrationsamt hat mein AG wohl ein Problem, mir meinen Arbeitsvertrag zu ändern. Sein Anwalt hat wohl gesagt "auf gar keinen Fall einen Ergänzungsvertrag" wegen der Stelle am Empfang.

Mein AG schlug mir jetzt vor, dass wir den bestehendem Arbeitsvertrag weiterlaufen lassen (3 Tage á 3,5 Std.), ich dann aber trotzdem 20 Std.pro Woche arbeite (4 Tage á 5 Std.). Ich würde dann also mein altes Gehalt (Gleitzone) bekommen und den Rest als Überstunden. Wären jeden Monat 38 Überstunden - ist das überhaupt so zulässig>

Ich habe meinem AG erklärt, dass ich das so nicht möchte, weil ich u.a. will, dass sich meine Arbeitszeit auch im Bruttogehalt widerspiegelt, dass ich außerdem mit 20 Wochen-Std. auch Anspruch auf Arbeitslosengeld erwerbe usw.

Was er mir das vorschlägt ist doch nicht ok>! Ich hätte nur Nachteile!

Der Mensch vom Integrationsamt hat z.Zt. auch keine Handhabe und versteht nicht, was meinen AG so verunsichert.

Mein AG hat mich die letzten 3 Wochen im Grunde nur ausgenutzt, weil ich bereitwillig den Job gemacht habe. Seine Assistentin ist bereits die 4. Woche krank und da passte es prima... Ärgere mich auch über mich, weil ich so naiv war und jede Menge Vorschuss geleistet habe. Ich habe die letzten 3 Wochen sogar eine 5-Tage-Woche á 6 Std. geleistet, um meinerseits Flexibilität zu zeigen und jetzt steh ich da und er will mich mit meinem popeligen Gehalt aus dem bestehenden Vertrag abspeisen und die Überstd. auch nur mit 'nem Klacks vergüten.

Soll ich jetzt etwa auch zum Anwalt rennen>

Cocobea


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