Interne Neubesetzung möglich auch ohne Wiedereingliederung? (BEM)

Ede vom Bayerwald, Monday, 24.09.2007, 08:16 (vor 6081 Tagen) @ Cocobea

Hallo Cocobea,

auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitest du eigentlich> in diesem neuen Job>>

Prüf das mal am besten mit Gewerkschaft oder RA (ohne gleich was dem AG zu sagen und klagen zu wollen!!).

Habe da mal ein Urteil gelesen, dass mit Arbeitsantritt ohne schriftlichen Arbeitssvertrag bei vorgesehener Teilzeit und Zeitvertrag ein Dauerarbeitsvertrag geschloßen ist mit Normalzeit, der auch durch nachträgliche Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag, der das mündlich ausgehandelte enthält nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Also nur mehr die Vollzeit in Teilzeit bei Berücksichtigung der übrigen gesetzlichen Regelungen. Aber der Arbeitsvertrag ist dann durch die fehlende schriftliche Form ein Dauerarbeitsvertrag.

Weiß da allerdings das Urteil/Zitat nicht mehr,da hier bei mir nicht aktuell notwendig. Habe das im Internet gefunden, bin besser gesagt zufällig darüber gestolpert.


Unter Umständen könnte dieses Urteil auch auf deine Situation anwendbar sein.
Lass das doch (wenn finanziell/rechtsschutz/gewerkschaft möglich) schnellstmöglich juristisch prüfen!!

Gruß

Ede vB


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