Re: Wahlverfahren (Wahlen)
Hallo Kollege Mühlen,
das vereinfachte Wahlverfahren kommt dann zur
Anwendung wenn:
am Wahltag unter 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind
oder wenn der Betrieb bei weniger als 50
Wahlberechtigten aus räumlich weit
auseinanderleigenden Teilen besteht.
Weitere Infos bei den ver.di-Bezirken erfragen. Die
führen auch Seminare für Wahlvorstandsmitglieder durch.
Gruß Hans-Peter