Re: Wahlverfahren (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 22.06.2002, 15:10 (vor 7973 Tagen) @ Hans-Peter Mülen

Hallo Kollege Mühlen,
das vereinfachte Wahlverfahren kommt dann zur
Anwendung wenn:
am Wahltag unter 50 Wahlberechtigte beschäftigt sind
oder wenn der Betrieb bei weniger als 50
Wahlberechtigten aus räumlich weit
auseinanderleigenden Teilen besteht.
Weitere Infos bei den ver.di-Bezirken erfragen. Die
führen auch Seminare für Wahlvorstandsmitglieder durch.

Gruß Hans-Peter


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