Re: Wahlverfahren (Wahlen)

Sabine Daubitzer @, Sunday, 06.10.2002, 18:35 (vor 7867 Tagen) @ Schmidt, Werner

Hallo Kollege Schmidt,
obwohl die Nachfrage an den Koll. Semmler gerichtet
war, wage ich es jetzt mich einzumischen.
Das Wahlverfahren ist natürlich an der TATSÄCHLICH
vorhandenen Zahl der Schwb zu richten und zwar zum
Zeitpunkt der Wahl. Ich denke, falls es wirklich zu
einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte,
liese sich das auch schwer erklären, dass weder
Arbeitgeber noch Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen
vorher nicht wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin
tatsächlich beschäftigt sind. Zumindest der
Arbeitgeber sollte darüber doch Bescheid wissen, wie
groß die Fluktuation zwischen Beginn der Briefwahl und
Wahlende wirklich ist. Es haut ja normalerweise auch
keiner mit einer Abfindung oder irgendeiner
Ruhestandsregelung von heute auf morgen einfach ab.
Mittendrin das Wahlverfahren zu ändern ist natürlich
auch nicht das Gelbe vom Ei. (Da würde ich bei ver.di
nachfragen, ob das dann verpflichtend ist). Aber: Wo
kein Richter - da kein Henker. Ich würde mir vor der
nächsten Wahl allerdings vom Arbeitgeber die Zahl der
Schwb zum Wahlzeitpunkt bestätigen lassen, da seid Ihr
wenigstens auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Sabine


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