Re: Wahlverfahren (Wahlen)

Schmidt, Werner @, Sunday, 06.10.2002, 11:32 (vor 7872 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Kollege Semmler,

wenn die Wahl spätestens acht Wochen vorher durch
Briefwahl eingeleitet werden muss, da zu diesem
Zeitpunkt über 50 Sb in der Dienststelle waren,
und durch den Arbeitgeber keine Unterrichtung
stattfindet, dass Sb vor dem Wahltermin z.B. in den
Vorruhestand gehen, kann das Wahlverfahren doch nicht
verändert werden weil zum Wahltag dann unter 50 Sb
vorhanden sind. Von der Arbeitgeberseite erfolgt
keine Information über die Zu- oder Absage der 58'
Regelung oder einer Abfindung. Von einer Abfindung,
bekommen wir in den ersten Monaten danach, absolut
nichts mit. In der heutigen betrieblichen Wahl- und
EDV-Liste werden die Kolleginnen und Kollegen noch
bis sechs Wochen vor der Wahl geführt. Da sind die
ersten Rückantworten schon wieder da.

Möchte auch zur Seite für die SV bemerken, dass ich
so etwas vermisst habe. Nur durch Zufall kam ich
darauf. Von den Seiten ver.di's her hatte ich nichts
gefunden.

Gruß Werner


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