Re: Wahlverfahren (Wahlen)

Werner Schmidt @, Tuesday, 29.10.2002, 16:19 (vor 7842 Tagen) @ Schmidt, Werner

Hallo Kollegin Daubitzer

du schreibst das es nicht sein kann,
"... dass weder Arbeitgeber noch
Schwerbehindertenvertretung 8 Wochen vorher nicht
wissen, wieviel Schwb zum Wahltermin tatsächlich
beschäftigt sind. Zumindest der Arbeitgeber sollte
darüber doch Bescheid wissen, wie groß die Fluktuation
zwischen Beginn der Briefwahl und Wahlende wirklich
ist. Es haut ja normalerweise auch keiner mit einer
Abfindung oder irgendeiner Ruhestandsregelung von
heute auf morgen einfach ab".

Dem muss ich leider wiedersprechen. Da der Druck in
unserem Betrieb immer größer wird in punkto
Stellenabbau, werden tatsächlich Abfindungsregelungen
innerhalb kürzester Zeit vereinbart, z.B. drei Wochen
zum Monatsende. Auch ist die Vorruhestandsregelung ein
Problem, denn die Kolleginnen und Kollegen aus dem
Ostteil der Stadt, somit siehst du das ich von Berlin
schreibe, gehen selten in diesen, weil zu wenig Rente
anschließend da ist. Durch persönliche Verhandlungen
mit dem Arbeitgeber und der Annäherung bei den
geldlichen Vorstellungen, gehen dann doch manche sehr
schnell in den Vorruhestand. Hier spielt allerdings
auch der Verdienst eine Rolle. Die "Wessis" gehen
durchweg alle. Bei fast 14.000 Beschäftigten dauert
die Bekanntgabe etwas länger und wer früher
einmal "Ossi" oder "Wessi" war, ist aufgrund ständiger
Versetzungen und Umsetzungen, wenn mann nicht in die
Papiere sieht, kaum noch auszumachen. Auch
Versetzungen sind in diesem Betrieb an der
Tagesordnung und bei 17 Dienststellen wird tagtäglich
von einer in die andere versetzt weil dauernd wegen
Abfindung, Vorruhestand und Teilzeit Löscher gestopft
werden müssen.

Du siehst so einfach ist das ganze nicht.

Gruß Werner


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