Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)

Gleichgestellter @, Friday, 05.10.2007, 20:35 (vor 6955 Tagen)

Sicherlich kann mir hier jemand weiterhelfen.

- Nimmt man als mit einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX bei Arbeitgeberwechsel mit> oder muss der Gleichstellungsantrag erneut gestellt werden>

- Muss dem neuen Arbeitgeber gegenüber der Gleichstellungsbescheid vorgelegt werden, bzw. die Gleichstellung angegeben werden>

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Beste Grüße


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