Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)
Sicherlich kann mir hier jemand weiterhelfen.
- Nimmt man als mit einem schwerbehinderten Menschen Gleichgestellter den besonderen Kündigungsschutz nach § 85 SGB IX bei Arbeitgeberwechsel mit> oder muss der Gleichstellungsantrag erneut gestellt werden>
- Muss dem neuen Arbeitgeber gegenüber der Gleichstellungsbescheid vorgelegt werden, bzw. die Gleichstellung angegeben werden>
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Beste Grüße