Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)

hackenberger, Friday, 05.10.2007, 22:07 (vor 6955 Tagen) @ Gleichgestellter

Hallo,

» "Mitteilungspflicht: Die tatsächlichen und die rechtlichen
» Voraussetzungen, die der Gleichstellung zugrunde liegen,
können sich
» ändern. Sie werden gebeten, solche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.

Dieses bedeutet auch die Aufgabe/den verlust des Arbeitsplatzes/ Beschäftigungsverhältnisses welches die Grundlage für die Antragstellung war. Du hattest ja die Gleichstellung beantragt, weil das im Antrag aufgeführte Beschäftigungsverhältnis als aus Gründen der Behinderung gefährdet eingestuft wurde.

Hier besteht eine Mitteilungspflicht, genau wie bei einer positiven Veränderung/ Besserung der der Antragstellung auf Anerkennung einer Behinderung beim Versorgungsamt. Auch hier gibt es in den Feststellungsbescheiden des Versorgungsamtes entsprechende Hinweise/ Verpflichtungen an den Antragsteller.


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