Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)
Hallo Gleichgestellter,
hast Du die AfA darüber informiert, dass hier ein AG-Wechsel geplant ist> Diese sollten sich dann geäußter haben ob die Gleichstellung weiter Bestand hat.
Will man dann den Schutz des SGB IX / die Rechte aus dem SGB IX in Anspruch nehmen, muss man seinen AG auch hierüber informieren.