Gleichgestellter - Arbeitgeberwechsel (Gleichstellung)
Hallo,
Nein, i.d.R. ist die Gleichstellung an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Eine Gleichstellung wird ja i.d.R. auch nur gewährt, wenn das bestehende Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis aus Gründen der Behinderung gefährdet ist. Teils sogar auch nur befristet.
Ich gehe auch davon aus, dass sofern man ein neues Arbeitsverhältnis beginnt dieses nicht gleich wieder gefährdet ist, sonst würde man es ja nicht beginnen oder>
Aber, die Antwort auf Deine Frage sollte sich auch aus den Gleichstellungsbescheid ergeben. Schaue dort mal nach.