stellvertretendes Mitglied

maria @, Tuesday, 09.11.2004, 15:53 (vor 7111 Tagen)

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich bin in einem Betrieb mit ca. 30.000 Beschäftigten, davon ca. 900
schwerbehinderten/gleichgestellten KollegInnen als Vertrauensperson (kein
BR)gewählt. Erstgewält 1998, seit 2002 auch als Gesamtschwerbe-
hindertenfrau gewählt. Für die Wahlperiode 2002 bis 2006 wurden 3
stellvertretende Mitglieder gewählt.

Bis vor kurzem war es mir möglich meine Arbeit in der Vertretung recht gut
alleine zu bewältigen. Ich war in den Räumen des Betriebsrates mit einem
eigenen Büro (gemeinsame Empfangsdame) vertreten. Seit ca. 1/2 Jahr habe
ich mein Büro (auf Bitten des BR wegen Büromangel) gewechselt, ich bin
also nicht mehr zentral untergebracht.

Da auch in unserem Unternehmen die "sieben fetten Jahre" um sind, die
Aufgaben immer mehr werden, ich diese alleine nicht mehr händeln kann,
informierte ich das erstgewählte stellvertretende Mitglied (kein gewähltes
BR-Mitglied), dass ich sie zu bestimmten Aufgaben und zwar bis zur
Dauerbesetzung des Büros heranziehen werde. Bisher war meine
Stellvertreterin von mir in den wöchtlich einmal tagenden Ausschuss für
personelle Angelegenheit Angestellte entsandt worden.

Diese ständige Heranziehung lehnt sie ab mit der Begründung, sie ist für
eine Dauerfreistellung nicht bereit, ihre Arbeit (Sachbearbeitung) möchte
sie nicht verlassen, und sie sowieso 2006 nicht mehr kandidieren will.

Die Situation hat sich zwischenzeitlich so aufgeschaukelt, dass sie sich
beim Betriebsrat über meine "Forderung" ausgeweint hat, der BR mir
mangelnde Teamfähigkeit vorwirft und eine Rechtsberatung über das
Schwerbehindertenrecht einholt.

Meine konkrete Frage:

Wie kann ich die unbefriedigende Situation lösen>

Kann ich mir von ihr schriftlich erklären lassen, dass sie für
die "Freistellung von der Arbeit" nicht bereit ist> Ist damitz der Weg für
die nächstgewählten Stellvertreter frei>

Wie erkläre ich mich dem Arbeitgeber gegenüber>

Für ein rasche Hilfestellung wäre ich dankbar, da, wie bereits erklärt,
der BR in einer noch einzuberaumenden Betriebsausschussitzung über "den
Fall" befinden will.

Kann ich für die "Sitzung" eine neutrale (ggf. auch externe) Person
mitnehmen, ich habe Bedenken dass hier ein Tribunal abgehalten wird!!

Vielen Dank bereits im Voraus
Maria


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