Re: stellvertretendes Mitglied

hackenberger, Wednesday, 10.11.2004, 18:08 (vor 7110 Tagen) @ maria

Hallo Maria,

der Koll. hat ja schon alles wichtige erklärt. Die wirklich sauberste
Lösung wäre, wenn deine 1. Vertreterin ihr Mandat niederlegt sofern sie
ihre Aufgaben (ihre Verpflichtungen) nicht warnehmen will.

Das mit der Erklärung der Verhinderung könnte Probleme geben, wenn sie
nicht tatsächlich verhindert ist, wenn der AG diese Verhinderung
bezweifelt. Die normale berufliche Tätigkeit ist nämlich kein Grund der
Verhinderung, da die Mandatsarbeit stets vor geht. Notfalls bleibt
die "normale" Arbeit liegen. Verhinderung ergibt sich nur aus folgenden
Gründen: Krankheit, Urlaub, Besuch einer mehrtägigen Fortbildung oder
Verhinderung wegen anderweitiger Mandatsarbeit.

Bernhard


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