Teil-Freistellung ... Beschluss durch BR ? (Freistellung)

pe-li, Tuesday, 16.10.2007, 23:57 (vor 6046 Tagen)

Ein Hallo allen,

eure Meinung oder euer Wissen wäre mir sehr hilfreich.

Bei meinem AG habe ich eine Teil-Freistellung angesprochen, zumal mein Abteilungsleiter für meine Aufgabe als GSchwbhV kein großes Verständnis zeigt.
Er hatte mir sogar mal deutlich gesagt, dass in Zeiten des Kosten- und Leistungsdrucks der AG auf die Idee kommen könnte, "sowas wie die SchwbhV extern preiswerter bekommen zu können und damit die SchwbhV auszugliedern"... Das ist kein Witz, ganz im Ernst! Aber dies nur am Rande....

Mein Unternehmen innerhalb einer Holding hat mehrere oder besser gesagt viele Dienstellen, teils auf einem großen Gelände, teils auch an anderen Orten (4,15 und 38 km entfernt). Ich betreue als GSchwbhV rund 100 MA in allen Dienststellen.
Zu meinem großen Erstaunen hat sich mein AG dann auch entschlossen, eine Freistellung vorzusehen. In der gestrigen BR-Sitzung konnte ich dies dann der Ergänzung, die vor der Sitzung verteilt wurde, entnehmen. Der AG "sieht eine Freistellung von 48,78 %, das sind 18,75 Wochenstunden für mich vor" und legt dies dem BR ohne vorherige Verhandlungen oder ein Gespräch mit mir geführt zu haben, einfach so zum Beschluss vor. Nach meiner Anmerkung beim Vorsitzenden wurde der TOP nicht behandelt.

Morgen, Mittwochnachmittag, habe ich mir einen Termin beim Personalleiter geben lassen, der wohl auch der designierte Beauftragte des AG ist.
Mal abgesehen von diesem schier unglaublichen Vorgehen, von dem ich mich nicht provozieren lassen werde, möchte ich erst mal diese Stundenzahl als Verhandlungs-Angebot des AG betrachten und eine angemessene Freistellung aushandeln. Meine seit Dezember 2006 geführten Nachweise fallen durch Fortbildungen, Sitzungen, Ausschüsse, Einbindung in Konzern-SchwbhV deutlich höher aus.

Meine Fragen sind:
- kann die Freistellung als GSchwbhV höher bemessen werden>
- wird die Freistellung dann zusätzlich bei einer Wahl zur KSchwbV (etwa 150 Schwbh) erhöht>
- ist dann jeweils eine Beschlussfassung zu meiner Freistellung durch den Betriebsrat erforderlich>


Bitte, wer kann mir möglichst noch vor meinem Termin eine Auskunft geben>

Viele Grüße
Petra


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion