Teil-Freistellung ... Beschluss durch BR ? (Freistellung)

pe-li, Friday, 19.10.2007, 09:31 (vor 6044 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,


zunächst meinen herzlichen Dank für deine flotte Antwort.:flower:


In Bezug auf die Beschlussfassung durch den BR war war ich durch diese freche Vorlage ohne meine Vorinformation doch verunsichert, hatte Sorge, etwas übersehen zu haben. Ich habe dem Personalleiter nun höflich ein deutliches Signal gegeben...


>>Er hatte mir sogar mal deutlich gesagt, dass in Zeiten des Kosten- und Leistungsdrucks der AG auf die Idee kommen könnte, "sowas wie die SchwbV extern preiswerter bekommen zu können und damit die SchwbV auszugliedern"... Das ist kein Witz, ganz im Ernst! Aber dies nur am Rande....<<

» Ist Unsinn und rechtlich nicht möglich, man kann auch keinen BR
» ausgliedern, doch dass so nehme ich an war Dir bekannt, sollte bekannt
» sein.

Das war es ... und ich habe meinen Abteilungsleiter lächelnd eben über diese Tatsache aufgeklärt ... Diese Anekdote amüsiert "Insider" immer wieder, und war deshalb hier nur am Rande bemerkt.


Das Ergebnis meiner Verhandlung ist so ausgefallen:
Der Teilfreistellung für mein den BEreich meines Unternehmens habe ich zugestimmt.
Die weiteren Tätigkeiten auf Konzernebene werde ich mit Einzelnachweis geltend machen.

Herzlichen Dank und viele Grüße !

Petra


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