Teil-Freistellung ... Beschluss durch BR ? (Freistellung)

hackenberger, Wednesday, 17.10.2007, 09:50 (vor 6046 Tagen) @ pe-li

Hallo Petra,

» Bei meinem AG habe ich eine Teil-Freistellung angesprochen, zumal mein
» Abteilungsleiter für meine Aufgabe als GSchwbV kein großes Verständnis
» zeigt.
» Er hatte mir sogar mal deutlich gesagt, dass in Zeiten des Kosten- und
» Leistungsdrucks der AG auf die Idee kommen könnte, "sowas wie die SchwbV
» extern preiswerter bekommen zu können und damit die SchwbV
» auszugliedern"... Das ist kein Witz, ganz im Ernst! Aber dies nur am
» Rande....

Ist Unsinn und rechtlich nicht möglich, man kann auch keinen BR ausgliedern, doch dass so nehme ich an war Dir bekannt, sollte bekannt sein.

» Meine Fragen sind:
» - kann die Freistellung als GSchwbV höher bemessen werden>
» - wird die Freistellung dann zusätzlich bei einer Wahl zur KSchwbV (etwa
» 150 Schwb) erhöht>

Das Thema wird im § 97 in Verbindung mit § 94 SGB IX behandelt
Es kommt hier u.a. auch darauf an, ob die GSchwbV wegen fehlender örtl. SchwbV auch hier diese Aufgaben wahrnehmen muss (§ 97 (6) 2. Halbsatz) und wenn ja in wievielen Fällen. Weiter bei wievielen Greminen muss (sollte) sie teilnehmen, auch wegen § 97 (6) 2. Halbsatz. Aber als GSchwbV ist Dir dieses ja bestimmt bekannt.;-)

» - ist dann jeweils eine Beschlussfassung zu meiner Freistellung durch den
» Betriebsrat erforderlich>

NEIN! Ganz klar nochmals gesagt, geht den BR nicht's an!

Zu dem Thema Freistellung findest Du hier auf den Webseiten jede Menge, bitte einmal die Suchfunktion nutzen und unter A-Z bei Freistellung nachlesen.


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