Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG? (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Wednesday, 31.10.2007, 18:22 (vor 6031 Tagen) @ Ingo Roida

Hallo Ankalou,

folgender Hinweis noch, wenn ein AN eine neue AU (Krankmeldung) vorleget und ggf. weiter Lohfortzahlung haben möchte, weil er sagt, es ist eine ander(neue) Erkrankung kann der AG verlangen, dass der AN den Arzt von der Schweigepflicht entbindet so dass BAG AZR 389/04.

Hier der Kurztext zu diesen Urteil:

Der Arbeitnehmer hat die anspruchsbegründenden Tatsachen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs darzulegen und ggf. zu beweisen. Ist er innerhalb der Zeiträume des § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, muss er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt. Wird dies vom Arbeitgeber bestritten, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (teilweise Aufgabe von Senat 4. Dezember 1985 - 5 AZR 656/ 84 - AP HGB § 63 Nr. 42 = EzA HGB § 63 Nr. 40).


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