Krankengeldbezug, danach 1 Woche Arbeit, danach wieder Krank! Wieder KG? (Rente / Pension / ATZ)

SBV1, Friday, 02.11.2007, 14:01 (vor 6030 Tagen) @ Ingo Roida

» Hallo Ankalou,

grundsätlich ist es so, dass die KK nach der Gehaltszahlung von 6 Wochen seitens des AG Krankengeld für längstens 78 Wochen zahlt. Dies dann innerhalb einen Zeitraumes von 3 Jahren.

Ist man z.B. mehr als 6 Wochen krank, erhält Krankengeld, bekommt man ab dem Tag, wo man wieder gearbeitet hat, Gehalt.

Steht aber die evtl. erneute Erkrankung im Zusammenhang mit der vorherigen Erkrankung, wird sofort wieder Krankengeld gezahlt.

Bsp: jemand erkrankt an Krebs und ist 8 Monate krankgeschrieben:

6 Wochen nach Beginn der Krankheit bekommt er Krankengeld.

Geht er wieder nach 8 Monaten arbeiten, erhält er sofort wieder Gehalt.

Wird er kurze Zeit später wieder krank z.B. Chemotherapie, überprüft die KK, ob die erneute Krankheit im Zusammenhang mit der Vorerkrankung steht. Ist dem so, erhält er wieder Krankengeld.

Das ganze geht dann längsten für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen ein und der selben Krankheit.
Stehen die Erkrankungen im Zusammenhang... also weil Krebs, erfolgte Chemotherapie, so wird dies als ein und die selbe Krankheit bewertet!!!!

Ist der Krankengeldanspruch beendet, ist man bezungen, ALG I nach § 117 SGB zu beantragen. Dies würde dann längstens für 1 Jahr gezahlt. Danach gibt es Hartz IV

--
Liebe Grüße
SBV1


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