ab wann kann der 1. Stellvertr. freigestellt werden (Freistellung)

hackenberger, Friday, 23.11.2007, 09:03 (vor 6009 Tagen) @ kiki

Hallo Kiki,

die Antwort findest Du in [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909600]§ 96 Abs 4 des SGB IX[/link]

Weiteres zu diesem Thema findest Du auch noch hier!

Zusätzlich kann es Sonderregelungen im öffentl. Dienst geben, welche dann in dem jeweiligen zuständigen Fürsorgeerlass/ Fürsorgerichtlinie geregelt sind.


PS: Du hast leider die eine Frage von Hans-Peter nicht benatwortet: Was sagt die gewählte VP dazu>

Bist Du die VP oder die Stelli>
Gibt es einen aktuellen Grund für die Frage>


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