ab wann kann der 1. Stellvertr. freigestellt werden (Freistellung)
Hallo Kiki,
die Antwort findest Du in [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909600]§ 96 Abs 4 des SGB IX[/link]
Weiteres zu diesem Thema findest Du auch noch hier!
Zusätzlich kann es Sonderregelungen im öffentl. Dienst geben, welche dann in dem jeweiligen zuständigen Fürsorgeerlass/ Fürsorgerichtlinie geregelt sind.
PS: Du hast leider die eine Frage von Hans-Peter nicht benatwortet: Was sagt die gewählte VP dazu>
Bist Du die VP oder die Stelli>
Gibt es einen aktuellen Grund für die Frage>