ab wann kann der 1. Stellvertr. freigestellt werden (Freistellung)

hackenberger, Tuesday, 10.11.2009, 16:05 (vor 5291 Tagen) @ kiki

Hallo Kirstin,

die Antwort findest Du in [link=http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/09/index.php>norm_ID=0909600] § 96 Abs 4[/link] des SGB IX

Weiteres zu diesem Thema findest Du auch noch hier!

sowie:

- Freistellung - Abmeldung vom Arbeitsplatz - aber wie>

- Freistellung - Entgeltfortzahlung

- Freistellung - Urteil dazu


Der Stelli kann zum Beispiel auch bei mehreren zeitgleichen Terminen der SchwbV im Rahmen der Verhinderungsvertretung eingesetzt werden. Die VPSchwb muss NICHT entscheiden bei zeitgleichen Terminen lasse ich einen ausfallen, als nehme nur einen Termin wahr. Hier nimmt dann der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung den zweiten Termin wahr.


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