Nachprüfung des GdB

Markus, Saturday, 04.12.2004, 00:12 (vor 7086 Tagen)

Hallo, ich habe wegen einer Krebserkrankung einen GdB von 80 Prozent -
allerdings zunächst nur auf 5 Jahre.

Leider wurde bei dem damaligen Erstantrag eine zusätzliche Behinderung (ich
bin auf einem Ohr taub) nicht mit angegeben und jetzt steht die Nachprüfung
des GdB's an.

Kann ich meine Taubheit nun einfach in dem Antwortschreiben an das
Versorgungsamt angeben, oder muß ich einen Neuantrag für diese Behinderung
stellen> Gibt es ein Problem, weil die Behinderung bereits vor ca. 15
Jahren festgestellt wurde>

Gruß
Markus


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