Re: Nachprüfung des GdB

hackenberger, Sunday, 05.12.2004, 13:00 (vor 7085 Tagen) @ Markus

Hallo Be!

Sorry aber deine Anmerkung ist nicht nachzuvollziehen und daher auch
nicht weiter zu empfehlen. Taubheit auf einem Ohr und ggf. leichte
Schwerhörigkeit auf dem anderen Ohr ergibt einen Einzel-GdB von 20-40. Da
die Taubheit keinen Zusammenhang mit der Tumorerkrankung hat wird er sich
auc bei der Ermittlung des Gesamt-GdB positiv auswirken.

Bei Tumorerkrankungen wird es nach Ablauf der Heilungsbewährung sofern
sich keine negativen Ergebnisse aus der Tumorerkrankung ergeben, wovon in
der Regel ausgegangen wird, wird es zu einer Absenkung des Gesamt GdB
kommen.

Daher ist es auf alle Fälle sinnvoll die Taubheit noch zur Anerkennung zu
bringen. Es ist weiter selbstverständlich möglich, sofern das
Versorgngsamt die Taubheit auch rückwirkend für die Zeit der lfd.
Heilungsbewährung anerkennt es für diese Zeit einen höheren Gesamt-GdB
als 80 ergibt.

Von welcher Verschärfung sprich Du eigentlich> Es gibt für die
Gesundheitsstörungen Tumor und Taubheit keine negativen Veränderungen.

Bernhard


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