Re: Nachprüfung des GdB

hackenberger, Saturday, 04.12.2004, 11:49 (vor 7086 Tagen) @ Markus

Hallo Marcus,

dein GdB wurde mit einer sogenannte Heillungsbewährung zuerkannt. Dieses
ist bei bestimmten Erkrankungen normal. Der in diesen Fällen zugewisenen
GdB (übrigens spricht man nicht von Prozenten) berücksichtigt auch eine
bei diesen Erkrankungen möglich seeliche Beeinträchtigung. Nun vor Ablauf
der Heilungsbewährung wird mitgeteilt, dass man davon ausgeht, dass sich
der Gesundheitszustand verbessert oder zumindest stabilisiert hat. Sollte
dieses nicht zutreffen, so kann und sollte man gegen die geplante
Abstufung des GdB Widerspruch einlegen.

In Deinem Fall kannst Du auch hier die darmals vergessene gesundheitlich
Beeinträchtigung angeben und beantragen, dass man diese anerkennt. Lege
aber Unterlagen des behandelden HNO bei. Du kanst Dieses alles formlos
machen, dass Versorgungsamt wird Dir dann aber wohl einen Formantrag
zusenden und bitten diesen noch auszufüllen.

Probleme gibt es nicht, man muss ja eine Behinderung nicht anerkennen
lassen.

Du kannst im übrigen auch bitten, dass man die Taubheit rückwirkend
anerkennt, dem kann das Versorgungsamt entsprechen. Käme dann für die
zurückliegenden Jahre ein höherer Gesamt-GdB heraus, könntest Du auch
noch für die zurückliegenden 4 Jahre eine Neuberchnung der Stuer beim
Finanzamt beantragen

Bernhard


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