Re: Nachprüfung des GdB

Andrea, Wednesday, 08.12.2004, 09:53 (vor 7082 Tagen) @ Markus

Hallo Markus,
ich würde an Deiner Stelle einfach einen Antrag auf Erhöhung des GdB
stellen und gleichzeitig eine rückwirkende Anerkennung der
Schwerbehinderteneigenschaft beantragen. Dies solltest Du aber gesondert
und schriftlich beantragen. Gut wäre auch noch eine persönliche
Darstellung, wie Dich Deine Taubheit im alltäglichen Leben beeinträchtigt
(z.B.bei Kommunikation mit anderen, soziale Kontakte, Besuch von
öffentlichen Veranstaltungen Theater, Konzerte etc.).
Im Regelfall erfolgt die Feststellung der Behinderteneigenschaft ab
Antragseingang. Es ist daher immer wichtig, dass die Frage, ab wann die
Behinderung besteht, beantwortet wird, da die Anerkennung der
SChwerbehinderteneigenschaft auch rückwirkend erfolgen kann. Besonders
wichtig ist eine rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
für die Personen, die am 16.11.2000 bereits das 50. Lebensjahr vollendet
haben und bei denen zu diesem Zeitpunkt die SChwerbehinderung bereits
vorlag., Bei rückwirkender Anerkennnung zu diesem Zewitpunkt oder fürher
kann dieser Personenkreis dann mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne
Abschläge in Rente gehen! Am besten dem Antrag evtl. aktuelle Befunde
beifügen, falls Du darüber verfügst. Wenn Du Dir unsicher bist bei der
Antragstellung, geh zu Deiner Schwerbehindertenvertretung od. zu einem
Sozialverband, z.B. VdK. Dort muss man zwar Mitglied sein, aber der
Beitrag ist nicht sehr hoch und man eine gute rechtliche Vertretung und
Betreuung.
Gruß Andrea


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