keine Gesprächsbereitschaft beim AG (BEM)

hackenberger, Tuesday, 11.03.2008, 10:19 (vor 5912 Tagen) @ Stephan23

Hallo Stephan23,

» Mein Problem ist jedoch, dass es sich bei den beiden Langzeiterkrankten
» nicht um Schwerbehinderte handelt.
Somit ist es auch keine Angelegenheit der SchwbV, dieses sollte sie auch beachten. Hier ist der BR/PR gefordert.

» Ich denke, der einzige Ansatzpunkt ist, dass es ein BEM (in Schriftform)
» gibt, jedoch nicht durchgeführt wird. Hierzu finde ich aber keinen
» Ansatzpunkt wie ich vorgehen kann.
Siehe oben, es ist keine Angelegenheit der SchwbV!

Dieses sollte die SchwbV auch dringend beachten, denn sonst führt dieses möglicher weise zu Problemen mit dem BR/PR und dem AG.

Es könnte auch die Einstellung des AG für die Belange der Schwerbehinderten belasten, wenn dieser hier sich darüber ärgert, dass die SchwbV sich in Belange/Angelegenheiten einmischt welche nicht zu ihren Aufgaben gem. § 95 SGB IX gehören. Letztlich allen Schwerbehinderten sogar schaden.

Schließlich ist auch nun festzustellen, dass der AG richtig gehandelt hat hier nicht mit der SchwbV zu sprechen, also sie nicht über diese Fälle zu informieren. Hätte der AG dieses getan, so hätte er vielmehr rechtswidrig gehandelt und einen ganz massiven Verstoß gegen den Datenschutz begangen. Der merkliche möglichen Folgen für ihn zur Folge hätte haben können.

Es bleibt die Möglichkeit gemeinsam mit dem BR/PR hier versuchen eine betriebliche Regelung zur Verbesserung der Situation zu erreichen. Doch es ist/wäre die Aufgabe des BR/PR hier aktiv zu werden, da der Abschluss solcher Regelungen in seine Zuständigkeit fällt.


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