Ab wann kann die SBV eingreifen? (Gleichstellung)
Hallo zusammen,
in unserer Fertigung ist ein älterer MA beschäfftigt, den man gerne dazu bewegen möchte zu kündigen. Grund hierfür sind psychische Probleme, incl. Medikamenteneinnahme. Dadurch kann er nicht mehr als Dreher arbeiten. Leider hat er "nur" 20%. Aus falschem Stolz hat er es bis jetzt abgelehnt einen Höheren Grad zu beantragen (trotz ärztlichem Rat).
Er wird im Moment von einer "Arbeit" zur nächsten geschoben. Er soll Maschinen Anstreichen bzw. den Anstrich ausbessern, im Archiv Akten einsortieren...
Ich habe den Kollegen jetzt davon überzeugt, dass er so schnell wie möglich mind. auf 30% kommen soll, damit ein Gleichstellungsantrag gestellt werden kann und ich ihm helfen kann.
Nun meine Frage: Ab wann kann ich ihm wirklich helfen> Müssen wir den Entscheid abwarten, oder kann ich mit Antragsabgabe schon etwas für ihn tun bzw. gibt es eine ganz andere Schiene um ihn zu unterstützen>