Sekretariat (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Monday, 30.06.2008, 15:42 (vor 6686 Tagen) @ gsbv

Hallo Paul, hallo "gsbv",

schaue einmal im § 96 (9) SGB IX

"(9) Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

Daher:

Es hört sich da es sich hier ja um ein Kollegin handelt zugegeben etwas seltsam an, doch die Sekretärin gehört hier zu dem „Geschäftsbedarf“ des BR, was hier aber bitte nicht abwertend zu verstehen ist.

Anders wäre es, wenn ein BR-Mitglied im Rahmen seiner BR-Arbeit hier u.a. die Büroaufgaben des BR, z.B. Protokollführung/ Terminvergabe usw., erledigen würde.

Dann müsste die SchwbV prüfen, ob ihr wegen der Menge/ Aufwand der hier anfallenden Aufgaben ein eigenständiger Anspruch auf eine Schreib-/Hilfskraft also "Geschäftsbedarf" zustehen würde. Vergl. hierzu Knittel-Kommentar § 96 (9) Rn. 129, letzter Satz „Besonderes Büropersonal (z. B. eine Schreibkraft) wird nur in großen Betrieben und Dienststellen zur Verfügung zu stellen sein, damit die schriftlichen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt werden können (vgl. zum Ganzen auch GK-SGB IX / Schimanski Rdnr. 215 m. w. Nachw.)."

Aber:
Wegen der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem BR, sollte man die Inanspruchnahme der Geschäftsmittel des BR stets mit diesem absprechen. Es sollte hierdurch nicht die wichtige BR-Arbeit negativ beeinträchtigt werden.

Wir hatten auch dieses Thema schon einmal: http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=544


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