Sekretariat (Umgang mit BR / PR)
Hallo GSBV,
bei dieser Anzahl der zu betreuenden Schwerbehinderten dürfte die SchwbV einen Anspruch auf eine Mitarbeiterin haben. Besonders wenn diese zeitgleich auch noch die GVPSchwb ist.
Schaue meine Antwort oben und den Kommentarauszug § 96 (9) Rn. 129.