Sekretariat (Umgang mit BR / PR)
» Hallo GSBV,
»
» du betreust rund 1000 Kollegen/innen>>
»
» Schon mal Antrag gestellt wegen Freistellung> (Oder hab ich die INfo
» überlesen)
» und die entsprechende Beiziehung der Stellvertreter (natürlich unter den
» üblichen Berücksichtigungen der Interessen des AG und der Vorgaben des
» Gesetzes!)
»
» Da können die Stellis doch garnicht recht aus!>!
»
» Und dir würde es einiges erleichtern.
»
» Und nach Gleichbehaandlungsprinzip muß dir als SBV ja das gleiche
» zugestanden werden, an Hilfsmitteln, wie dem BR/PR, sieht das Gesetz ja
» vor.
»
» Wenn noch nicht beantragt, beantrage doch die Freistellung. Kann dir nach
» GEsetz garnicht verweigert werden, da das Gesetz da von einer Grenze von
» 200 zu betreuenden Kollegen ausgeht und du hast 1000, also mehr aals genug
» zu tun.
» Gesetz sagt auch, dass Freistellung der SBV nur auf Wunsch der SBV erfolgt
» (§ 96 SGB 9).
Entschuldigung,
habe ganz vergessen, nüturlich bin ich freigestellt, sonst ginge es gar nicht.
Vertreten werden von mir ca. 1000 sb am Standort, als GSBV sind es ca. 3.600 sbs (dort habe ich aber Unterstützung)
Ich persönlich habe den heren Anspruch es "allen" möglichst gerecht zu machen. Noch geht es einiger massen.
LG
GSBV