Sekretariat (Umgang mit BR / PR)
» Hallo GSBV,
»
» bei dieser Anzahl der zu betreuenden Schwerbehinderten dürfte die SchwbV
» einen Anspruch auf eine Mitarbeiterin haben. Besonders wenn diese
» zeitgleich auch noch die GVPSchwb ist.
»
» Schaue meine Antwort oben und den Kommentarauszug § 96 (9) Rn. 129.
Hallo Bernhard,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe im Kommentar Knittel unter 129 nachgelesen. Was mir allerdings nicht möglich ist, es wird auf den GK Schimanski Rdnr. 215 verwiesen. Dieser GK ist leider nicht zu bekommen, in unserem Unternehmen liegt er nicht auf im Internet kann ich ihn nicht finden.
Kannst Du mir helfen>
Vielen Dank
GSBV