Gleichstellung für Interessenvertreter (Gleichstellung)

Ede vom Bayerwald, Friday, 04.07.2008, 13:44 (vor 6682 Tagen) @ Petramäuschen

Hallo Zuli,

Danke für deine Berichterstattung.

ALs ein Weiterer (Hilfs-)Punkt für eine Gleichstellung zählt bei uns bei der Agentur auch, wenn hierdurch Hilfsmittel (Spezialstühle und -tische usw. ) entsprechend der Behinderung förderfähig werden, natürlich nicht Hauptpunkt.

Obwohl, Hilfsmittel dienen ja dazu, dass der Arbeitsplatz erhalten werden kann und Gleichstellung dient ja entweder zum Erwerb einer Arbeitsstelle oder auch zu deren Erhalt. Und Erhalt eines Arbeitsplatzes ist ja bei weitem nicht nur Kündigungsschutz, sondern eben auch ganz massiv die Schaffung einer Behindertengerechten Arbeitsumgebung. Eventuell hilft dir dieser Hinweis, ansonsten lass ihn einfach liegen.

Viel Erfolg

Gruß Ede


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